Vermietung ab 3 Nächte.
Auch längerfristige Vermietung möglich - Preis nach Absprache, Monatspauschale auf Anfrage.
Anreise ab 15:00 Uhr, nach 18:00 Uhr nur nach Absprache.
Abreise bis 11:00 Uhr.
AGB: „Ferienwohnung-Poch“
Stornierungen:
Eine Stornierung ist nicht möglich, wenn ein schriftlicher rechtsgültiger Vertrag durch (Reservierungsbestätigung/Erstellung der Rechnung) zwischen Vermieter/Mieter zustande gekommen ist. Insbesondere deshalb da die Ferienwohnung für diesen Zeitraum nicht zur Weitervermietung zur Verfügung stand.
Die Mietkosten der Rechnung sind ohne Abzug zu bezahlen. Dies auch im Krankheitsfall.
Bei Gastübernachtungen innerhalb der Langzeitvermietung ist für die Zusatzperson ein Übernachtungspreis von 25 € zu entrichten,
Bei regelmäßigen Heimfahrten können die Zusatzübernachtungen nach Absprache verrechnet werden.
Der Mieter hat den Vermieter über zusätzliche Übernachtungsgäste zu informieren.
Haftung:
Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Weist die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für mitgebrachte Utensilien, sowie Wohngegenstände haftet der Vermieter nicht.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Bei Verlust des Schlüssels der Ferienwohnung:
Kommt dem Mieter der Schlüssel der Ferienwohnung/Eingangsbereich abhanden, muss dieser die Kosten für den Austausch der Schließanlage tragen.